Staubklassen & Zoneneinteilung
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          Staubklasse: - L -Diese Industriesauger sind geeignet zum Aufsaugen von trockenen Stäuben mit MAK- Werten >1 mg/m³  | 
        
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          Staubklasse: - M -Diese Industriesauger sind geeignet zum Aufsaugen von trockenen, gesundheitsgefährdenden Stäuben mit MAK- Werten >0,1 mg/m³ mit Rückführung der Reinluft in den Arbeitsraum und sind geprüft nach DIN EN 60335-2-69:2001.  | 
        
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          Staubklasse: - H -Diese Industriesauger sind geeignet zum Aufsaugen von trockenen, gesundheitsgefährdenden Stäuben mit allen MAK- Werten einschl. krebserzeugender und krankheitserregender Stäube mit Rückführung der Reinluft in den Arbeitsraum. Geprüft nach DIN EN 60335-2-69:2001.  | 
        
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          Kennzeichnung: - B1 -Diese Industriesauger wurden nach -Bauart 1 (B1)/
                Zündquellenfreie Bauart- geprüft und sind geeignet
                zum Aufsaugen von trockenen, brennbaren Stäuben. Prüfanforderungen
                für den Staubexplosionsschutz bei Industriesaugern und Entstaubern
                zum Einsatz in der  | 
        
Filterauswahl bei B1- Geräten:Bei B1- Geräten können je nach Anwendungszweck und Anforderung Filter mit Staubklasseneinteilung -M- oder auch -H- verwendet werden. Das abzusaugende Medium bestimmt daher die jeweilige Ausführung des Filtersystems.  | 
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| weiterführende Informationen finden Sie hier | 
Die ZoneneinteilungDiese Richtlinie legt verbindlich
              fest, dass die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen einzuteilen
              und diese zu dokumentieren sind. 
          Die Einteilung erfolgt nach Häufigkeit und Dauer ( siehe Zeittabelle ) des Auftretens von explosionsfähiger Atmosphäre sowie nach den zu erwartenden Auswirkungen.  | 
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          Zoneneinteilung: Gas- EX- BereichIn diesen Bereichen kann eine explosionsfähige Atmosphäre (=e.A.) als Mischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft auftreten.  | 
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* Zone 0 | 
          Bereich
            in dem eine e.A. langzeitig oder häufig vorhanden ist.  | 
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* Zone 1 | 
          Bereich in dem sich
            bei Normalbetrieb gelegentlich eine e.A. bilden kann.  | 
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* Zone 2 | 
          Bereich in dem bei
              Normalbetrieb normalerweise keine oder aber nur kurzzeitig eine
            e.A. vorhanden ist.  | 
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| weiterführende Informationen finden Sie hier | ||||
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          Zoneneinteilung: Staub- EX- BereichIn diesen Bereichen kann eine explosionsfähige Atmosphäre (=e.A.) in Form einer Wolke brennbaren Staubes in der Luft vorhanden sein.  | 
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* Zone 20 | 
          Bereich in dem eine
            e.A. langzeitig oder häufig vorhanden ist.  | 
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* Zone 21 | 
          Bereich in dem sich
            bei Normalbetrieb gelegentlich eine e.A. bilden kann.  | 
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* Zone 22 | 
          Bereich in dem bei
              Normalbetrieb normalerweise keine oder aber nur kurzzeitig eine
            e.A. vorhanden ist.  | 
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| weiterführende Informationen finden Sie hier | ||||
Die Zeittabelle
Zur Unterscheidung der in den Zonendefinitionen verwendeten Begriffe "langzeitig" , "häufig", "gelegentlich", "selten" und "kurzzeitig" können keine konkreten Zahlenangaben gemacht werden. Die Auffassungen der Experten gehen weit auseinander. Zur Orientierung wird auf die Tabelle verwiesen, welche auf der V. Fachtagung "Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes — Mittel zur Anlagen- und Arbeitsicherheit" in Merseburg vorgestellt wurde. Sinngemäß kann diese auch auf die Zonen 20 bis 22 übertragen werden.
Explosionsgefahr | 
          langzeitig/ häufig | 
          gelegentlich | 
          selten/ kurzzeitig | 
        |
|---|---|---|---|---|
| durch Gase/Dämpfe/ Nebel | Zone 0  | 
          Zone 1  | 
          Zone 2  | 
        |
| durch Stäube | Zone 20  | 
          Zone 21  | 
          Zone22  | 
        |
| alte Zoneneinteilung | Zone 10  | 
          Zone 11  | 
        ||
Gefähr- | 
          Intervall des Auftretens der Gemische (jährlich) | 
          Intervall des Auftretens der Gemische (differenziert) | 
          Verweilzeit | 
        
|---|---|---|---|
| Zone 0 | Höher als bei Zone 1, z.b. über 1.000 mal  | 
          Höher als bei Zone 1, z.b. über 3 mal/ Tag  | 
          Länger als bei Zone 1 | 
| Zone 1 | >= 10 mal; < 1.000 mal | >= 1 mal; < 3 mal/ Tag | Länger als 0,5 Stunden bis 10 Stunden | 
| Zone 2 | >= 1 mal; < 10 mal | >= 1 mal/ Jahr; < 1 mal / Monat | Kürzer als 0,5 Stunden | 







